Allgemeine Geschäfts- und Ausführungsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Ausführungsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der GSS – Sanierung & Instandhaltung (nachfolgend „Auftragnehmer“).
(2) Grundlage für Angebot, Ausführung und Abrechnung ist die VOB/B, sofern diese wirksam in den Vertrag einbezogen wurde.
2. Zusatzleistungen und Vergütung
(1) Zusätzlich gewünschte bzw. nicht im Angebot enthaltene Arbeiten (ausgenommen Sandstrahlarbeiten) werden nach tatsächlichem Aufwand mit einem Stundensatz von 69,50 € netto pro Mitarbeiter und Stunde abgerechnet.
(2) Strom/Baustrom und Wasser sind vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
(3) Erforderliche Arbeiten an elektrischen Anlagen werden – sofern gewünscht – von einem Fachunternehmen gesondert beauftragt und abgerechnet. Diese Leistungen gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt sind.
3. Fahrtkosten
An- und Abfahrten für Tagesbaustellen (1–3 Tage / für Langzeitbaustellen über drei Tage fallen keine Fahrtkosten an) werden gesondert berechnet. Die Kosten ergeben sich aus: Fahrzeit pro Mitarbeiter × halber Stundenverrechnungssatz.
4. Umgang mit belasteten oder kontaminierten Baustoffen
(1) Die angebotenen Leistungen basieren auf der Annahme, dass keine schadstoffbelasteten oder kontaminierten Baustoffe auf der Baustelle vorhanden sind (z. B. Asbest, Teer, PCB, PAK, Schwermetalle).
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten schriftlich über bekannte Belastungen oder Verdachtsmomente zu informieren.
(3) Werden während der Ausführung belastete Stoffe entdeckt, werden die Arbeiten sofort unterbrochen. Eine Fortsetzung erfolgt erst nach fachgerechter Untersuchung, Behandlung oder Entsorgung durch den Auftraggeber oder ein hierfür zugelassenes Fachunternehmen.
(4) Mehrkosten, Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus solchen Stoffen resultieren, trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Vergütung und Ausführungsfristen anzupassen.
5. Kostenschätzungen
(1) Kostenschätzungen dienen der groben Orientierung und basieren auf vorhandenen Unterlagen, Gesprächen und Angaben des Auftraggebers.
(2) Eine Kostenschätzung ist unverbindlich und stellt keine verbindliche Preis- oder Mengenfestlegung dar.
(3) Verbindlich sind ausschließlich die im Angebot bzw. Vertrag festgelegten Preise, Mengen und Leistungen.
6. Hinweise zu den Arbeiten / Mitwirkungspflichten
(1) Bei Wanddurchbrüchen und vergleichbaren Arbeiten hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass elektrische und wasserführende Leitungen vor Beginn der Arbeiten durch ein Fachunternehmen ordnungsgemäß stillgelegt bzw. gesichert wurden.
(2) Für Schäden, die aufgrund einer fehlenden oder nicht fachgerechten Sicherung solcher Leitungen entstehen, kann der Auftragnehmer – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung übernehmen.
(3) Bei auf Decken stehenden Wänden können Putzrisse im Bereich angrenzender Bauteile nicht ausgeschlossen werden. Diese beeinträchtigen die Standfestigkeit nicht und stellen keinen Mangel dar, solange sie im üblichen Rahmen bleiben.
(4) Bei Sandstrahlarbeiten entsteht naturgemäß erhebliche Staubentwicklung. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Fenster, Türen und Lüftungsanlagen geschlossen sind und ggf. notwendige Schutzmaßnahmen getroffen wurden (z. B. Abdeckungen, Absperrungen).
7. Teil- und Abschlagsrechnungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- bzw. Abschlagsrechnungen nach Baufortschritt oder Materialanlieferungen zu stellen (§ 16 Abs. 1 VOB/B).
(2) Abschlagsrechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeiten bis zum Zahlungseingang zu pausieren.
8. Datenschutz / Bonitätsprüfung
(1) Der Auftragnehmer führt bei Vertragsabschlüssen und in Fällen berechtigten Interesses eine Bonitätsprüfung durch – auch bei Bestandskunden.
(2) Hierzu werden Name und Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH, Hammfelddamm 13, 41460 Neuss übermittelt.
(3) Informationen gemäß Art. 14 DSGVO zur Datenverarbeitung bei der Creditreform Boniversum GmbH finden Sie unter: https://www.boniversum.de/eu-dsgvo/informationen-nach-eu-dsgvo-fuer-verbraucher/
9. Angebotskonditionen und Ausführungsfristen
(1) Das Angebot ist sechs Wochen verbindlich gültig, sofern nicht anders angegeben.
(2) Mengenangaben gelten als Näherungswerte; die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich ausgeführtem Maß und Aufwand.
(3) Eine Auftragserteilung führt nicht automatisch zu einem sofortigen Ausführungstermin. Aufgrund der betrieblichen Auslastung können Wartezeiten von mehreren Wochen entstehen.
10. Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses.
Besondere Hinweise bei Handwerksleistungen
Beginn der Arbeiten während der Widerrufsfrist
Haben Sie verlangt, dass wir bereits während der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten handwerklichen Leistungen beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser Betrag entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie uns vom Widerruf dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Leistung vollständig erbracht haben und wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und bestätigt haben, dass Sie wissen, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Sie uns kontaktieren:
GSS – Sanierung & Instandhaltung
Inh. Wolfgang G. Sprute
Ziethenstr. 16, 32425 Minden
Telefon: +49 571 3 88 42 98
Mobil: 0170 48 82 032
E-Mail: info@gss-sanierung.de
Eine eindeutige Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss zum Widerruf genügt. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Frist absenden.
Schlussbemerkung
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen.
